Sachverständige für Grundstücksbewertung befassen sich beruflich mit der Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch Güterabschätzung genannt). Sachverständige für Grundstücksbewertung benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine fundierte Sachkenntnis diverser Fachgebiete. Dazu gehören beispielsweise bautechnische, betriebswirtschaftliche und juristische Bereiche. Ist die geforderte Fachkenntnis vorhanden, kann der Sachverständige für Grundstücksbewertung einen Marktwert (auch Verkehrswert genannt) für bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag ermitteln (innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs). Der Verkehrswert bezeichnet dann den aktuellen Wert der jeweiligen Immobilie, wobei als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungsstichtag (Wertermittlungszeitpunkt) erzielbare Preis angenommen wird. Der Vorgang der Ermittlung des Marktwerts durch einen Sachverständigen für Grundstücksbewertung, wird als (Verkehrs-)Wertermittlung bezeichnet. Der so genannte Bodenrichtwert ist, nach dem Städtebaurecht, ein durchschnittlicher Lagewert. Die Kaufpreise von Grundstücken und der jeweilige Entwicklungszustand tragen maßgeblich zum Bodenrichtwert bei.
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Ähnliche Themenbereiche wie Sachverständigenbüro, Sachverständiger für Kraftfahrzeugwesen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr Informationen zu zur Grundstücksbewertung sind im Internet zum Beispiel in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Abkürzung: ImmoWertV) zu finden.