Versicherung ist der umgangssprachliche Ausdruck für einen Versicherer. Der Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere verschiedene Parteien als Versicherer auftreten (Mitversicherung) und die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer. Der Hauptsitz oder auch Filialen von den verschiedensten Versicherungen finden sich in zahlreichen Städten wie zum Beispiel Hannover, Bremen, Hamburg, Krefeld, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein. In den meisten Fällen wird das Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft), einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungsanstalt) oder privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien, können durchaus auch Einzelpersonen Versicherer sein. Rechtlich gesehen ist in Deutschland jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt, ein Versicherungsunternehmen. Andere mögliche Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungsgeschäfte und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.
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