Der Begriff Notar leitet sich vom lateinischen Wort notarius ab, was in etwa soviel wie geschwind Schreibender bedeutet. Notare sind in der BRD unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts. Notare befassen sich oftmals mit der Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Die Ländernotarkasse (auch einfach Notarkasse genannt) ist ein Pensionsverein für Notare. Die Notarkasse hat die Rechtsform von Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Berufsrecht der Notare ist in der BRD bundeseinheitlich geregelt. Vorschriften und Regelungen zum Berufsrecht der Notare finden sich in der sogenannten Bundesnotarordnung (Abkürzung: BnotO). Die Bundesnotarordnung enthält vielfältige gesetzliche Bestimmungen über die notariellen Pflichten, die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung und ähnliches. In der BRD müssen Notare beispielsweise unabhängig und unparteiisch sein. Des Weiteren unterliegen die Notare der Verschwiegenheitspflicht und unterstehen der staatlichen Aufsicht. Die staatliche Aufsicht der Notare wird durch die jeweilig zuständige Landesjustizverwaltung gewährleistet.
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