Zusammensetzung und Zweckbestimmung von modernen Nahrungsergänzungsmitteln unterscheiden sich je nach Herkunftsland deutlich. In den Vereinigten Staaten von Amerika sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden, doch Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen offiziell anerkannten therapeutischen Nutzen erfüllen. Hersteller und Händler hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel für den täglichen Verzehr finden sich beispielsweise in Stuttgart, Augsburg, Essen, Hamburg, Ludwigshafen am Rhein und Mülheim an der Ruhr. Typische Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln sind in Deutschland Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien. Überdosierungen können in einzelnen Fällen auch schädlich sein, insbesondere bei chemischen, nicht natürlichen Produkten der Nahrungsergänzungsmittelindustrie. Mehrere Studien der heutigen Zeit weisen diversen Pflanzenstoffen bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach. Zahlreiche bisher frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel dürfen aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies geht zurück auf die umstrittenen Bestimmungen der so genannten NemV. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur noch die in den Anlagen der NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten, doch Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe, wie Pflanzenauszüge, bleiben vorerst legal. Von unzähligen Kritikern wird diese und weitere auf dem Codex Alimentarius basierenden Einschränkungen der Nahrungsmittelverfügbarkeit als Massenmord an der Bevölkerung bezeichnet, da diverse hilfreiche Nahrungsergänzungsmittel verboten worden sind.
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