Heutzutage gibt es unzählige verschiedene Maschinen für jeden erdenklichen Aufgabenbereich. Eine Maschine, die in der Regel eine bestimmte Aufgabe mechanisch erledigen soll und die Antriebsenergie in Bewegung umwandelt, wird im Allgemeinen als Kraftmaschine bezeichnet. Arbeitet die Maschine mit entsprechender Kraftentfaltung auf der Abtriebsseite beziehungsweise Arbeitsseite der Maschine, spricht man auch von einer Arbeitsmaschine. Bei einer Maschine mit der Möglichkeit zur Bearbeitung eines Materials (bohren, drehen, fräsen) in den Grenzen der Möglichkeiten, aber ohne exakte Festlegung handelt es sich um eine Werkzeugmaschine. Sondermaschinen sind Maschinen, die für einen speziellen Zweck konstruiert und gebaut wurden und der Zweck von Motoren, ist die Umsetzung einer zugeführten Energie in Bewegung. Maschinen, die der Wiederherstellung von körperlichen Fähigkeiten dienen, werden auch als Prothese bezeichnet. Unternehmen die verschiedenste Maschinen einsetzen und verleihen finden sich in Düsseldorf, Stuttgart, Winnenden, Augsburg, Essen und Gütersloh. Für Hersteller und Anwender von Maschinen ist vor allem die Richtlinie 98/37/EG (Veröffentlichung des Europäischen Amtsblattes vom 23. Juli 1998) Maschinenrichtlinie, Neufassung 2006/42/EG die entscheidende Vorschrift. Diese Richtlinie legt fest, was als Maschine aufgefasst werden muss und welche rechtlichen Verpflichtungen sich daraus für Hersteller und Anwender ergeben.
Die entsprechende Richtlinie ist unter anderem hier einzusehen.