Maklerverträge betreffen in den meisten Fällen Grundstücke (Immobilienmakler), Wertpapiere, Mietverhältnisse und Bekanntschaften mit Heiratsabsicht. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs des Maklers sind in der so genannten Makler- und Bauträgerverordnung (Abkürzung: MaBV) festgelegt, zum Beispiel benötigt jeder Makler eine spezielle Erlaubnis. Der Immobilienmakler ist oftmals selbstständig tätig und arbeitet für eine entsprechende Maklerprovision. Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen. Handelsmakler übernehmen die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs, wozu ein Handelsmaklervertrag aufgesetzt wird. Im Handelsmaklervertrag können bewegliche und unbewegliche Objekte behandelt werden. Die Kursmakler sind amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler. Die Kursmakler wirken an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mit, wobei die Kursmakler einer starken Beschränkung in Bezug auf Insiderhandel unterliegen. Die Versicherungsmakler vermitteln unterschiedlichste Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und den einzelnen Versicherungsnehmern.
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