Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben. In Österreich müssen Kindergartenkinder mindesten zweieinhalb Jahre alt sein, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung zu Kindergärten spricht man bei Einrichtungen beziehungsweise Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe. Bei Einrichtungen oder Gruppen für Kinder im Grundschulalter wird von einem Hort gesprochen. Die Bezeichnung Kindergarten wird inzwischen allerdings auch immer häufiger als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet. Kindergärten finden sich in nahezu jeder Stadt, so auch in Hamburg, Dresden, Moers, München, Flensburg und Magdeburg. Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet. In Deutschland gehört der Kindergarten zur Kinderhilfe und Jugendhilfe, in Österreich ressortiert er im Bereich Soziale Sicherheit. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem Erziehungsauftrag, Bildungsauftrag und Betreuungsauftrag der zuständigen Erzieher. Der Kindergarten soll die Erziehung in der Familie ergänzen und den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus ermöglichen.
Ähnliche Rubriken sind über Spielgeräte, Spielplätze und Kindergartenmöbel zu finden. Noch mehr allgemeine Informationen zum Thema Kindergärten und Bildung und Erziehung in der Kindertagesbetreuung, findet man im Internet zum Beispiel bei dem Deutschen Bildungsserver.