Eine Immobilie wird auch Liegenschaft oder Anwesen genannt und ist im allgemeinen Sprachgebrauch meist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude. Juristisch gesehen ist es ein unbewegliches Sachgut. In der Immobilienwirtschaft gibt es einige Berufszweige, die sich auf Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben, wie zum Beispiel Gebäudemanagement, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken oder Immobilienfonds. Beim Kauf von Immobilien müssen gesetzliche Bestimmungen, wie ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, eingehalten werden. Immobilien können mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten, wie das Wegerecht. Die Wertermittlungsverordnung ist eine Amtliche Verordnung über die Bewertung von Immobilien, worin Verfahren, wie das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren, zur Ermittlung von Immobilienwerten darin beschrieben werden. Immobilien werden üblicherweise, unter anderem, in die Kategorien Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, bereits parzelliert und erschlossen, noch ungenutzter Neubau oder Leerstand eingeteilt.
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