Die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" unterliegt in Deutschland bestimmten Zulassungsvoraussetzungen. Diese Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker sind bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen. Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker ist in Deutschland ein Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche und geistige Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis) sowie ein Hauptschulabschluss und die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Kompetente Heilpraktiker sind zum Beispiel in Braunschweig, Berlin, Nürnberg, Hannover und Hamburg zu finden. Die entsprechende Zulassung für Heilpraktiker wird durch eine schriftliche und mündliche Überprüfung erworben. Die zu bestehende Überprüfung enthält unter anderem auch Fragen zum Basiswissen von Pathologie beziehungsweise Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnose beziehungsweise Diagnostik und Pharmakologie sowie Therapie. Eine Ausbildung und Berufserfahrung in einem Beruf des Gesundheitswesens können sich während der Überprüfung als förderlich erweisen. Zu den Berufen des Gesundheitswesens gehören unter anderem Krankenpfleger, Arzthelferin, Rettungsassistent und ähnliche. Eine Zulassung zur mündlichen Überprüfung erfolgt nur, wenn die schriftliche Überprüfung durch den angehenden Heilpraktiker ausreichend bestanden wurde. Die Ausbildung dauert in privaten Schulen etwa zwei bis drei Jahre und ohne eine solche systematische heilkundliche Ausbildung kann die Überprüfung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eher selten bestanden werden.
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