Ein Haushaltsgerät ist per Definition ein mechanisches oder elektrisches Gerät, das üblicherweise im Privathaushalt benutzt wird, wie beispielsweise Küchengeräte oder Staubsauger. Im Einzelhandel wird das Küchengeräte- Sortiment als weiße Ware bezeichnet, dazu gehören unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und elektrische Kleingeräte. Unterhaltungselektronik (wie Fernseher, DVD- Recorder oder PC), die früher im Handel als braune Ware bezeichnet wurde, wird heute nicht mehr den Haushaltsgeräten zugerechnet. Das Gleiche gilt für Heimwerkergeräte und Spielzeug (wie Modelleisenbahn und Game Boy), wobei bei Heimwerkergeräten keine klare Grenze gezogen werden kann. Ein Schwingschleifer zum Beispiel wird in den meisten Fällen kaum zu den Haushaltsgeräten gezählt, ein Akku- Bohrschrauber dagegen schon. Produzenten und Hersteller der unterschiedlichsten Haushaltsgeräte finden sich beispielsweise in Düsseldorf, Solingen, Hannover, Nürnberg und Berlin. Zu den Haushaltsgeräten gehören zahlreiche Produkte wie Geräte zur Wäschepflege (Waschmaschine, Wäschetrockner, Mangel, Bügeleisen), Küchengeräte (Herd, Ofen, Mikrowellenherd, Dampfkochtopf, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefriertruhe, Handrührgerät, Kaffeemaschine, Küchenmaschine, Pürierstab, Saftpresse, Toaster, Wasserkocher, Dosenöffner, Küchenwaage, Essbesteck, Töpfe), Raumklimageräte (Ventilator, Heizlüfter, Luftbefeuchter, Klimaanlage) und Reinigungsgeräte (Staubsauger, Bohnermaschine). Des Weiteren zählen zu den Haushaltsgeräten Beleuchtungsgeräte (Stehleuchte, Schreibtischleuchte) Körperpflegegeräte (Haartrockner, Lockenstab), Wärmeerzeuger (Heizkissen, Heizstrahler, Sonnenbank), Heimwerkermaschinen (Nähmaschine, Akku-Bohrschrauber) und Messgeräte (Personenwaage, digitales Fieberthermometer).
Zahlreiche weitere Produkte, die unter den Begriff der Haushaltsgeräte fallen, sind zum Beispiel bei dieser Internetpräsenz aufgelistet.