Paragraph eins des Berufsbildungsgesetzes (Abkürzung: BBiG) besagt, dass eine Fortbildung die Kenntnisse, die in einem Ausbildungsberuf erlernt wurden, erhalten oder erweitert werden. Weitere Möglichkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz sind Fortbildungen mit dem Ziel einer Anpassung an technische Entwicklungen oder eines Ausbaus der Fertigkeiten, so dass ein beruflicher Aufstieg möglich ist. Bei Fortbildungen werden verschiedene Arten der Fortbildungen unterschieden, wie die Aufstiegsfortbildung und die Erhaltungsfortbildung. Weitere Arten sind die Anpassungsfortbildung und die Erweiterungsfortbildung. Eine spezielle Form der Fortbildung sind so genannte Unterweisungen, die nach Paragraph zwölf des Arbeitsschutzgesetzes gefordert werden. Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass die Versicherten Unterweisungen erhalten müssen, die ausreichend und angemessen sind. Manche Fortbildungen sind auch durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen geregelt. Diese Rechtsverordnungen werden von den zuständigen Bundesministerien erlassen.
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