Als Fernsehapparat oder Fernsehgerät (kurz Fernseher, ursprünglich auch Ferntonkino oder das Telehor (1928), von altgriechisch horao "sehen") wird ein Gerät zum Empfang und zur Wiedergabe von Fernsehsignalen der zahlreichen Sender bezeichnet. Unternehmen die Fernsehgeräte vertreiben, warten und reparieren sind zum Beispiel in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Leverkusen und Düsseldorf zu finden. Die Idee für einen ersten mechanischen Fernseher wurde bereits 1886 von Paul Nipkow in einem Patent dargelegt, der damit als der eigentliche Erfinder des Fernsehens gilt. Gebräuchlich für Fernsehgerät ist auch die Bezeichnung Fernsehempfänger und in Anspielung auf das anfangs noch oft wahrnehmbare Flimmern der bewegten Bilder wird der Fernseher umgangssprachlich oft auch als Flimmerkiste bezeichnet. Weitere umgangssprachliche Bezeichnungen für den Fernsehapparat sind zum Beispiel Glotze, Fernseher und Mattscheibe, oft ergänzt durch Plasma beziehungsweise LCD für die entsprechenden Geräte. Die Wiedergabe der Bilder erfolgt üblicherweise auf einem Bildschirm (Röhre. Plasma oder LCD), während die Nutzung von Projektoren als Fernsehapparat unüblich ist. Auch ein moderner Computer mit seinem Monitor kann natürlich mittels einer geeigneten TV- Karte als Fernsehgerät dienen. Der neben dem nötigen Bildwiedergabesystem wichtigste Teil eines Fernsehgerätes ist der Tuner, der die analogen oder digitalen Hochfrequenzsignale aus dem Kabelanschluss, der Antenne oder dem Satellit in ein entsprechendes Videosignal umwandelt.
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