Fahrschulen werden gewerblich betrieben, um den Schülern die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzueignen. Im Militär oder in der Bundeswehr werden eigene Fahrschulen betrieben, damit junge Kadetten einen Dienstführerschein erhalten. Fahrlehrer sind in der Ausbildung tätig und dürfen dies nur mit gültigem Fahrlehrerausweis, Lernfahrten dürfen allerdings jederzeit auf privater Basis durchgeführt werden. Die Schüler werden nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungverordnung in Theorie und Praxis von den Fahrlehrern ausgebildet. Generell handelt es sich um erwachsene Personen, die ein Kraftfahrzeug führen möchten, jedoch dürfen auch behinderte Personen einen Führerschein machen. Mittlerweile gibt es ein neues Modell, das "Führerschein mit 17" heisst, was generell bedeutet, dass jeder 16 jährige berechtigt ist, eine Ausbildung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu absolvieren. Die praktische Prüfung darf erst mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres erfolgen. Nach bestandener Prüfung muss der Jugendliche von einer Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt ist und sie sollte auch namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Dieses Modell gilt allerdings nur innerhalb von Deutschland, deswegen dürfen 17 jährige nicht im Ausland selber fahren. Der Jugendliche hat mit 18 maximal 3 Monate Zeit, um den Führerschein zu beantragen und abzuholen. Die Prüfbescheinigung darf dazu benutzt werden 3 Monate lang damit zu fahren, ab dem 18. Geburtstag dürfen Jugendliche ohne Begleitung fahren. Fahrschulen sind bundesweit in Städten wie Bielefeld, Duisburg, Solingen, Rosenheim, München, Hannover, Berlin zu finden.
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