Zahlreiche Entsorgungsbetriebe, zum Beispiel aus Saarbrücken, Ravensburg, Köln, Ingolstadt, Fulda, Dortmund und München sind bereits in unserem Online-Branchenbuch der Regionalen- Branchen- Auskunft eingetragen. Die Unternehmen nutzen die Internetplattform, um ihre Dienstleistungen zu bewerben und unzählige Informationen bereitzustellen. Wenn Sie ebenfalls einen Entsorgungsbetrieb professionell im Internet präsentieren möchten um Ihre Umsätze zu maximieren, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit unseren freundlichen Mitarbeitern auf, damit diese Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können. Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb (Abkürzung: Efb) wird in Paragraph zwei der so genannten Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Abkürzung: EfbV) definiert und nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden. Die Entsorgungsbetriebe kümmern sich um die Abfallentsorgung. Die Abfallentsorgung umfasst alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen, weswegen die Abfallentsorgung der zentrale Teil der Abfallwirtschaft ist. Unter Abfallbeseitigung versteht man dabei die Abgabe der Schadstoffe durch die Entsorgungsbetriebe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder die Überführung des Abfalls durch die Entsorgungsbetriebe in ein Endlager, wofür Mülldeponien oder andere geeignete Endlagerplätze benötigt werden. Sichere und wirtschaftliche Endlagerplätze für Atommüll sind definitiv nicht zu realisieren. Unter Abfallverwertung durch die Entsorgungsbetriebe versteht man die Wiederverwendung beziehungsweise das Recycling oder die thermische Verwertung der Abfälle. Die Entsorgung von Abfällen gilt als eine der wichtigsten Umweltfragen unserer Zeit, wobei insbesondere die großen Lobbys die Einfluss auf die Politik nehmen ein Problem darstellen, insbesondere wenn es sich um die Entsorgung von Sonderabfällen handelt. Die Abfallentsorgung, die durch die Entsorgungsbetriebe vorgenommen wird, befindet sich entweder in öffentlicher oder auch in privater Hand.
Den genauen Text der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) des Bundesministerium der Justiz kann man hier einsehen.