Brandschutztüren werden fachsprachlich als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Brandschutztüren sind oftmals gleichzeitig Rauchschutztüren. Brandschutztüren sollen den Durchtritt von Feuer zwischen zwei Räumen verhindern. Die Feuerschutzabschlüsse werden in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Auswahl der Feuerwiderstandsklasse für eine Brandschutztür wird durch die Gebäudenutzung und die jeweiligen Anforderungen beeinflusst.
Bei Feuerschutzabschlüssen differenziert man feuerhemmende, hochfeuerhemmende sowie feuerbeständige Türen. Bei den einzelnen Feuerwiderstandsklassen unterscheidet man wiederum einflügelige und zweiflügelige Türen.
Brandschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (Abkürzung: DIBt) bauaufsichtlich zugelassen werden, wohingegen Rauchschutztüren nur mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle versehen werden müssen. Brandschutz- und Rauchschutztüren verschiedener Feuerwiderstandsklassen werden aus diversen Materialien hergestellt. Dazu gehören zum Beispiel Stahl, Aluminium, Holz und Mischkonstruktionen dieser Materialien.
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