Bergung und Bergungsarbeiten werden in der BRD unterschiedlich definiert, laut Wörterbuch der ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (Abkürzung: SKK), ist eine Bergung zum Beispiel eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die allerdings die Bewegungsfreiheit des Lebewesens einschränkt. Im Sprachgebrauch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird hingegen, wegen der Feuerwehrdienstvorschrift, zwischen der Rettung von Lebewesen und der Bergung von Gegenständen oder Verstorbenen unterschieden. Die Feuerwehrdienstvorschrift trifft eine Differenzierung zwischen der Bergung von Sachen, der Rettung zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und dem "In-Sicherheit-Bringen" von Personen. In der Schifffahrt bezeichnet die Bergung jede Hilfestellung, die Schiffen oder Vermögensgegenständen, die sich in Gewässern in Gefahr befinden, zu Gute kommen.
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