Unter dem Begriff Anlageberatung versteht man in der Regel die professionelle Beratung für eine zu tätigende Investition beispielsweise in Edelmetalle, im Kapitalmarkt, in Immobilien, in Aktien, in Fonds oder dergleichen. Die Anlageberatung umfasst ausschließlich die Beratung, der eigentliche Anlageentscheid trifft hierbei immer der Kunde selbst (im Gegensatz zur Vermögensverwaltung), wobei die Anlageberatung hauptsächlich von Banken, Finanzberatern und Vermögensverwaltern betrieben wird. Eine Anlageberatung kann allerdings auch von so genannten Finanzvertrieben angeboten werden. Anlageberater die eine umfassende Anlageberatung durchführen sind zum Beispiel in Nürnberg, Berlin, München und Engelskirchen ansässig. Die gewerbsmäßige Tätigkeit von Anlageberatung bedarf in Deutschland heutzutage einer Bewilligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin). Des Weiteren ist sie im geltenden Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt. Die Anlageberatung kann je nach Leistungsumfang stark variieren. Auch die Kosten für die entsprechende Beratung können sehr unterschiedlich ausfallen. Eine im Rahmen eines normalen Kundengesprächs geführte Beratung ist beiuspielsweise bei Banken oftmals kostenlos, doch weiterführende Beratungen, die unter anderem eine Vermögensplangung, Vorsorgeplangung oder eine Vermögensanalyse beinhalten, sind meist kostenpflichtig. Die Beratung bei Finanzberatern oder Finanzvertrieben ist in den meisten Fällen ebenfalls kostenpflichtig.
Beratungsmodelle und Finanzierungsmodelle für die Anlageberatung in der Schweiz finden sich in dieser PDF-Datei.