Ursprünglich entstand der Beruf des Arztes aus der Gruppe der so genannten Heilkundigen. Diese Heilkundigen waren schon zu Zeiten des Altertums aktiv. Ärzte unterliegen in der Regel einer offiziellen Überwachung der Zulassung, in der BRD ist das die Approbation. Das Arztwerberecht verursacht für die Ärzte umfassende Einschränkungen bei Publikationen und Veröffentlichungen. Das Arztwerberecht in der BRD umfasst sämtliche Bestimmungen, die die Möglichkeiten und Grenzen der Werbung von Ärzten regeln. Strafrechtlich entsprechen ärztliche Eingriffe dem Tatbestand der Körperverletzung. Nur wenn das Einverständnis der behandelten Person nach einer entsprechenden Aufklärung vorliegt sind ärztliche Eingriffe nicht strafbar. Die Operation muss zudem auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens durchgeführt werden. Die Ausübung der Heilkunde ist in der BRD approbierten Ärzten vorbehalten. Mit gewissen Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Bei der Regionalen-Branchen-Auskunft finden sich zahlreiche Ärzte, die das Web nutzen möchten, um ihre Praxen noch populärer zu machen.
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