Pharmazeutische Erzeugnisse werden von der pharmazeutischen Industrie produziert und vermarktet. Die Pharmaunternehmen stellen Arzneimittel her und vermarkten sie und viele Pharmaunternehmen betreiben darüber hinaus eine eigene Forschung und Entwicklung. Andere Unternehmen der pharmazeutischen Industrie stellen nur Generika her. Zu den Pharmaka (Arzneimitteln) gehören vor allem Medikamente (verschreibungspflichtig und rezeptfrei), Impfstoffe, In- vivo- Diagnostika, Blutprodukte, Gewebe und Zellen. Nicht zu den Arzneimitteln gehören Medizinprodukte wie etwa Verbandsmittel, Katheter, In- vitro- Diagnostika oder künstliche Gelenke. Das gilt auch, wenn diese Produkte teilweise von pharmazeutischen Unternehmen hergestellt werden. Unternehmen die pharmazeutische Erzeugnisse produzieren und vertreiben sind beispielsweise in Ludwigshafen, Darmstadt, Frankfurt am Main, Köln, Nürnberg und Berlin ansässig. Das deutsche Arzneimittelgesetz definiert pharmazeutischer Unternehmer als einen Unternehmer, der bei zulassungspflichtigen oder registrierungspflichtigen Arzneimitteln Inhaber der Zulassung oder Registrierung ist. Wer Arzneimittel unter seinem Namen in den Verkehr bringt gilt ebenfalls als pharmazeutischer Unternehmer. Gemäß dem österreichischen Arzneimittelgesetz ist ein pharmazeutischer Unternehmer ein in einer Vertragspartei des EWR- Abkommen ansässiger Unternehmer. Außerdem muss er dazu berechtigt sein, Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr zu bringen, herzustellen oder damit Großhandel zu treiben.
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