Für den Begriff Gaststätte werden viele Synonyme verwendet, z.B. Wirtshaus,Wirtschaft, Dorfkrug, Krog, Erbgericht oder auch Schenke, das widerrum von Ausschank oder ausschenken abgeleitet wurde. Gaststätten sind in der heutigen Zeit gastronomische Betriebe, die Getränke oder Speisen zum direkten Verzehr anbieten. Zum direkten Verzehr bieten sich Aufenthaltsräume in Restaurants, Biergärten oder Kneipen an. Nach dem deutschen Gaststättengesetz umfasst der Begriff "Gaststätte" die Schankwirtschaft, bei der die Getränke direkt vor Ort ausgeschenkt werden. In einer Speisewirtschaft stattdessen werden zubereitete Speisen direkt vor Ort angeboten und können am selben Ort auch verzehrt werden. Um eine Gaststätte öffentlich zu betreiben, benötigt man nach dem Gaststättengesetz eine Gaststättenkonzession, die mit verschiedenen Nebenbestimmungen verbunden ist, wie z.B. lärmschützende Maßnahmen. Gaststätten werden in Städten wie Goch, Hamburg, Geldern, Stuttgart, Berlin, Essen, Mönchengladbach und München betrieben.
Die Definition Gaststätte kann hier eingesehen werden.