Unter dem Stichwort Apotheken des elektronischen Branchenverzeichnis von der Regionalen Branchen Auskunft finden sich zahlreiche Einträge professioneller Apotheker, die verschiedenste Medikamente und andere medizinische Produkte vertreiben, beispielsweise für die Städte Münster, Mainz, Mönchengladbach, Hamburg und Trier. In der heutigen Zeit ist die Apotheke sowohl als Institution und Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen unterworfen. In Deutschland zählt dazu zum Beispiel das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsordnung und das Sozialgesetzbuch. Kritiker bemängeln, dass diese Regelungen die Apotheker in ein enges Korsett zwängen würden, das wenig Flexibilität für moderne Unternehmensführung in Sachen Preispolitik, Kommunikationspolitik und Produktpolitik lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis vieler Apotheker die unabhängige Beratung der unterschiedlichen Patienten beziehungsweise Kunden sein. Zum dauerhaften Schutze der Gesundheit der Bevölkerung darf in Deutschland nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen (das so genannte Fremdbesitzverbot) und Arzneimittel, die einer Beratung bedürfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dürfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Durch diesen Umstand soll die Arzneimittelsicherheit gewährt werden, doch ein Rezept ist nicht erforderlich, solange das jeweilige Medikament nicht verschreibungspflichtig ist. Die einfache Apothekenpflicht regelt sich hierzulande nach Paragraph 43 Arzneimittelgesetz. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind vereinfacht ausgedrückt Arzneimittel, die nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden dürfen, allerdings besteht seitens des pharmazeutischen Personals eine entsprechende Beratungspflicht (es sei denn, der Kunde lehnt eine Beratung ausdrücklich ab).
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